Pflege auf Verordnung
Ambulante Kinderkrankenpflege zu Hause in der Familie ist nur möglich, wenn eine „Verordnung Häusliche Krankenpflege“ vom Kinderarzt/-ärztin oder von der Klinik ausgestellt wird.
Wir haben Versorgungsverträge mit gesetzlichen Krankenkassen und können unsere Leistungen dann direkt mit der Kasse abrechnen.
Bei privaten Kassen gilt wie üblich ein Erstattungsverfahren.
Das sollten Eltern bei der Wahl des Pflegedienstes beachten
Die freie Wahl des Pflegedienstes ist gesetzlich verankert. Der Grundsatz der „freien Arztwahl“ gem. § 76 SGB V gilt entsprechend. Sie als Eltern brauchen einen Pflegedienst, dem Sie vertrauen. Nur dann wird Ihr Kind gut gepflegt werden.
- Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern brauchen ein behutsames, einfühlsames Vorgehen der Pflegerinnen und Pfleger mit der notwendigen Zeit.
- Für die Pflege kranker Kinder und Säuglinge gibt es spezialisierte Kinderkranken/-pflegedienste, die diese besonderen Anforderungen berücksichtigen.
- Kinder können optimal nur durch ausgebildete Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen (Kinderkranken/-schwestern/-pfleger) gepflegt werden. Diese haben in ihrer Ausbildung die Pflege von Kindern als Schwerpunkt gewählt und gelernt. Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen usw. haben diese Spezialisierung nicht und sind somit weniger geeignet.
- Auszubildende und PraktikantInnen sind noch nicht qualifiziert, eigenverantwortlich zu pflegen.
- Ein Pflegeteam muss nicht besonders groß sein aber ausreichend, dass krankheitsbedingte Ausfälle der PflegerInnen aufgefangen werden können.
- Die Pflegedienstleitung muss vor Ort erreichbar sein, sonst kann sie nicht über die Kinder Bescheid wissen, pflegerisch beraten und unterstützen. Seine/ihre Stellvertretung muss gesichert sein, am besten mit voller Qualifikation als Pflegedienstleitung.