Ende der Häuslichen Kinderkrankenpflege e.V. Stuttgart nach 33 Jahren
Seit 1991 versorgt die Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. Stuttgart unzählige schwer und schwerst kranke Kinder und erlaubt ihnen damit ein Leben im häuslichen Umfeld ihrer Familie.
Wenn möglich gewährleisten unsere Fachpflegekräfte den Kindern Schul- und Kindergartenbegleitungen und damit die Teilhabe am sozialen Leben.
Der Gesetzgeber hat die außerklinische Intensivpflege durch den § 132l Abs. 1 SGB V neu geregelt und die Krankenkassen beauftragt, mit den Pflegediensten neue Verträge zu schließen.
An den von der AOK als Verhandlungspartner vorgelegten Verträgen ist vieles zu kritisieren, vor allem ist die Pflege schwerst kranker, nicht beatmeter Kinder nicht ausreichend berücksichtigt.
Das führt bei den Anforderungen an die Qualifikation der Intensivpflegekräfte zu Forderungen der AOK, die nicht sachgerecht sind. Beispielsweise wird vielen seit Jahrzehnten in der stationären und ambulanten Intensivpflege tätigen Fachpflegekräften ihre Kompetenz mit Stichtag 01.07.24 aberkannt.
Aber die Regelungen behindern uns auch ganz erheblich bei der Einstellung neuer Fachpflegekräfte.
Die Qualität der ambulanten Intensivpflege verstehen wir anders, wir sichern sie auf der Basis der Fachausbildung durch eine sorgfältige, auf die individuelle Erfahrung abgestimmte Einarbeitung und die jüngste Prüfung durch den Medizinischen Dienst ohne jede Beanstandung gibt uns Recht.
Mit der Verhandlung der umfangreichen und juristisch verklausuliert formulierten Verträge haben wir die erfahrene Rechtsanwaltskanzlei VOELKER & Partner beauftragt.
Trotz monatelanger Gespräche konnte bis heute, wenige Tage vor Ende der Übergangsfrist keine Einigung erzielt werden, dabei muss nach dem eigentlichen Vertrag erst noch die Vergütung verhandelt werden, die ab 01.07.2024 nicht geregelt ist.
In dieser ungeklärten Situation sieht sich der Vorstand des Vereins Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. außerstande, den Pflegedienst fortzuführen und wird seinen Fachpflegekräften zum 30.09.2024 kündigen.
Um die Versorgung der Kinder sicherzustellen, hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach angewiesen, dass die „bestehenden Versorgungsstrukturen bestehen“ bleiben sollen.
Wir unterstützen das und werden bis zum 30.09.2024 die von uns versorgten Kinder pflegerisch betreuen. Den Eltern der Kinder haben wir empfohlen, sich für die Zeit danach sofort an ihre Krankenkasse zu wenden, denn die Krankenkassen haben die Pflicht zur Versorgung der Kinder.
Wir bedauern, dass wir nach so langer Zeit diesen schweren Schritt gehen müssen.
Wir danken allen unseren Mitarbeiter:innen für ihre kompetente, sorgfältige und engagierte Arbeit, für die schweren Zeiten, die sie mit uns durchgestanden haben und jetzt gerade durchstehen und geben ihnen unsere besten Wünsche mit auf den Weg.
Für die von uns versorgten Kindern hoffen wir auf eine gute pflegerische Versorgung und danken den Familien für die gute Zusammenarbeit.
Stuttgart, 26.06.2024 Der Vorstand